Thema Berufshaftpflicht

Individuell. Für jede Berufsgruppe


Keine Sorge um den Schadensersatz mit der Berufshaftpflicht


Sie benötigen eine Berufshaftpflicht, wenn die erhöhte Gefahr besteht, dass durch Ihre Tätigkeit Ihre Kunden einen finanziellen Schaden erleiden können.
In der Regel ist dies der Fall, wenn Sie in Ihrem Beruf beratend oder dienstleistend tätig sind. Klassische Berufe sind z.B. die der Anwälte, Architekten, Dolmetscher, Steuerberater, Treuhänder etc. Häufig spricht man in diesen Fällen auch direkt von einer Vermögens­schaden­haft­pflicht­versicherung.

Bei der Berufshaftpflicht stehen somit die Vermögens­schäden im Vordergrund (Ausnahme bildet die Berufshaftpflicht der Ärzte). Damit aber auch Personen- und Sachschäden abgesichert sind, kombiniert man die Berufshaftpflicht häufig mit einer Betriebs­haftpflicht­versicherung.

Sollten Sie sich hingegen einem Handwerksberuf, dem produzierenden Gewerbe oder auch dem Hotel- und Gastronomie­gewerbe etc. zuordnen, so benötigen Sie eine Betriebs­haftpflicht­versicherung.
Hier stehen Personen- und Sachschäden im Vordergrund und zusätzlich sind aus diesen Schäden resultierende Vermögensschäden ebenfalls abgesichert.

Je nach Ihrem Beruf stellen unsere Experten Ihnen ein individuelles Angebot zusammen. Dabei wird besonders darauf geachtet, ob durch Sonderkonzepte und Rabatte für Ihre Branche die Attraktivität des Angebotes zusätzlich gesteigert werden kann.

Schnell sitzt man selber auf der Anklagebank!
Rechtsanwalt Herr Quentien hat bei einem seiner Mandanten angeblich einen Beratungsfehler begangen. Der Prozess wurde verloren; der Mandant macht Herrn Quentien für die Niederlage verantwortlich und verlangt Schadensersatz. Herr Quentien beruft sich darauf, das Vorgehen und den Prozess in enger Abstimmung mit dem Mandanten geführt und diesen über die möglichen Risiken im Vorfeld informiert zu haben. Da mehrere Gespräche mit dem Mandanten zu keiner gütlichen Einigung führten, übergibt Herr Quentien den Vorgang seiner Versicherung. Sollte er tatsächlich nachweislich einen Beratungsfehler begangen haben, so wird die Versicherung den Schadensersatzanspruch erstatten. Sollte der Anspruch jedoch nicht bestehen, dann wird die Versicherung den Anspruch ablehnen und Herrn Quentien notfalls auch vor Gericht verteidigen.

Immer wieder Wasser im Keller
Herr Wittmann war als Architekt mit der Planung, dem gesamten Genehmigungsverfahren und auch der Bauausführung eines Mehrfamilienhauses betreut. Ärgerlicherweise sind Herrn Wittmann Planungsfehler bei der Abdichtung der Kellerräume unterlaufen. Immer wieder stand der Keller unter Wasser und musste leergepumpt werden, weil von außen Grundwasser hereindrückte. Die Versicherung von Herrn Wittmann kommt für die entstandenen Schadenbeseitigungs- und Nachbesserungskosten auf.

Mit heißem Kaffee verbrüht
Ihr Mitarbeiter ist auf einem Auswärtstermin zur Besprechung des Jahresabschlusses. Aus Versehen stößt er dabei die Kaffeekanne um und das heiße Gebräu ergießt sich über die teure Anzughose Ihres Mandanten. Dieser erleidet mittelschwere Verbrühungen und muss ärztlich behandelt werden. Die Anzughose ist zudem nicht mehr zu retten und muss ersetzt werden. Schmerzensgeld, Kosten der medizinischen Behandlung und Erstattung des Anzuges belaufen sich auf 6.300 €.

Der Begriff der Berufshaftpflicht wird häufig unterschiedlich verwendet und überschneidet sich mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Für unter anderem folgende Berufe bietet sich eine Berufshaftpflichtversicherung an:

  • Architekten
  • Ärzte
  • Altenheime
  • Auktionator
  • Fachverbände
  • Gläubigerausschüsse
  • Immobilienmakler
  • Ingenieure
  • IT-Dienstleister
  • Mediatoren
  • Sachverständige
  • Werbetreibende und Werbeagenturen
  • Unternehmensberater
  • Vereine
  • etc.

Für manche Berufsgruppen besteht zum Schutze der Mandanten die gesetzliche Verpflichtung für eine Berufshaftpflichtversicherung. Hierunter fallen unter anderem folgende Kammerberufe, in deren Zusammenhang oft der Begriff der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verwendet wird:

  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer

Die Berufshaftpflicht bietet in erster Linie Schutz vor dem „echten Vermögensschaden“. Diese Art von Schäden entsteht, wenn eine Beratung fehlerhaft war oder sogar komplett versäumt wurde. Demgegenüber steht der Vermögensschaden, der als Folge z.B. eines Personenschadens auftritt (Vermögensfolgeschaden). Dieser Schaden wäre im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.

Berufshaftpflicht: Schäden durch fehlerhaftes Tun sind

  • Beratungsfehler
  • Rechenfehler
  • Unrichtige Auskünfte
  • Falsche Prozessführung
  • Unwirksame Vertragsgestaltungen

Berufshaftpflicht: Schäden durch fehlerhaftes Unterlassen sind

  • Fristversäumnisse
  • Unvollständige Auskünfte
  • Unterlassene Beantragungen
  • Nichtweiterleitungen

Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.

Nicht versichert sind:

  • Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung
  • Wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung

Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen:

  • Die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadensersatzpflicht besteht
  • Die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
  • Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
  • Die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und Rechtsverteidigung

Ein Angebot der

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Kurzübersicht Berufs­haft­pflicht­versicherung

  • Ein Muss für alle, die beratend tätig sind – wie z.B. Architekten, Ingenieure, Rechts­anwälte, Steuer­berater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater und viele mehr