Thema betriebliche Unfallversicherung

Unfälle passieren öfter als man denkt!


Der kluge Arbeitgeber baut vor: mit einer betrieblichen Unfallversicherung

Schützen Sie sich und Ihre Mitarbeiter nicht nur im Betrieb, sondern rund um die Uhr, auch im privaten Bereich


Ihre Mitarbeiter sind Ihr wichtigstes Gut.
Wie die betriebliche Altersvorsorge stellt auch die betriebliche Unfallversicherung ein ideales Mittel dar, um Ihrer sozialen Verantwortung als Arbeitgeber nachzukommen und Ihre Attraktivität gegenüber dem Wettbewerber zu steigern.

Auch in Ihrem Unternehmen ist ein Unfall schnell passiert. Bei Arbeitsunfällen fängt die gesetzliche Unfallversicherung die finanziellen Folgen eines Unglücks oft nur unzureichend auf. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter nicht nur im Betrieb, sondern rund um die Uhr weltweit – genau dann, wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt.

Klimaanlage im freien Fall
Herr Loweg ist leitender Angestellter eines Installateurs in Berlin. Auf einer nicht enden wollenden Großbaustelle soll er sich vom Baufortschritt ein Bild vor Ort machen. Plötzlich löst sich ein gerade zur Montierung angebrachtes Teil einer Klimaanlage vom Haken und stürzt zu Boden. Von einem Warnruf gewarnt, kann Herr Loweg noch im letzten Moment zur Seite ausweichen. Dennoch trifft ihn das Teil der Klimaanlage und zerschmettert ihm die rechte Schulter. Im Rahmen der über seinen Arbeitgeber abgesicherten Unfallversicherung erhält er einen nicht unerheblichen Schadensersatz.

  • Firmeninhaber
  • Mitarbeitende Angehörige
  • Sonstige Angehörige, z. B. Kinder (je nach Tarif)
  • Arbeiter
  • Auszubildende
  • Geringfügig Beschäftigte

Die Bausteine und die Versicherungssummen können von Ihnen frei gewählt werden. Zudem bestimmen Sie Personen oder Personengruppen, für die der Unfallschutz gelten soll.

  • Beitragsvorteil
    Der Beitrag für Ihre Mitarbeiter im Rahmen einer Gruppenunfallversicherung ist deutlich günstiger als der Beitrag bei einem Einzelvertrag für Ihre Mitarbeiter.
  • Mitarbeiterbindung
    Dadurch, dass Sie als Arbeitgeber die Beiträge für die Unfallversicherung übernehmen, bieten Sie zusätzliche Sozialleistungen und werden Ihre Mitarbeiter enger an Ihr Unternehmen binden.
  • Gestaltungsmöglichkeiten
    Sie haben auch die Möglichkeit, dass Ihre Mitarbeiter die Beiträge zur Gruppenunfallversicherung aus dem Arbeitslohn finanzieren. So genießen Ihre Mitarbeiter erheblich günstigeren Unfallversicherungsschutz.

Wie in einem Baukasten können folgende Leistungen versichert werden:

  • Invaliditätsleistung
  • Unfallrente
  • Krankenhaustagegeld
  • Todesfallleistung
  • Bergungskosten
  • etc.
  • Für Arbeitgeber sind die Beiträge einer betrieblichen Unfallversicherung Betriebsausgaben*
  • Für Arbeitnehmer richtet sich die steuerliche Behandlung danach, ob ein Direktanspruch auf die vertragliche Leistung eingeräumt ist oder nicht*

Ohne Direktanspruch
Die laufenden Beiträge stellen keinen Arbeitslohn dar und sind auch erst mal nicht zu versteuern. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt. Im Leistungsfall müssen die Beiträge rückwirkend versteuert werden.

Mit Direktanspruch
Die laufenden Beiträge stellen Arbeitslohn dar und sind zu versteuern, ggf. kann eine Pauschalversteuerung vorgenommen werden. Eine geleistete Versicherungssumme wird steuerfrei ausgezahlt.

Ausnahme ist die Unfallrente: Sie ist im Leistungsfall mit dem Ertragsanteil zu versteuern.

*Bitte besprechen Sie die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten mit Ihrem Steuerberater. Gerne können wir auf Wunsch Kontakt zu einem Steuerberater herstellen.

Ein Angebot der

ARS Atrium Risk Solutions GmbH

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Kurzübersicht betriebliche Unfallversicherung

  • Günstiger Unfall­versicherungs­schutz für Sie selbst und Ihre Mitarbeiter
  • Weltweiter Schutz, nicht nur während der Arbeitszeit
  • Beiträge können von Ihnen als Arbeitgeber oder vom Arbeit­nehmer direkt bezahlt werden