Thema Schlüsselkraftversicherung

Schlüsselfigur. Schlüsselqualifikation. Schlüsselwert


Schlüssel­kraft­versicherung!

Schutz vor den finanziellen und wirtschaftlichen Folgen im Falle der plötzlichen schweren Erkrankung oder gar des Ablebens einer zentralen Fach- oder Führungskraft


Wie lange ist Ihr Unternehmen überlebensfähig, wenn der Geschäftsführer oder eine der Schlüsselpersonen plötzlich ausfällt?
Die Geschäftsführung oder auch Personen in Schlüsselpositionen sind wesentliche Garanten für den Geschäftserfolg eines Unternehmens. Mit ihrem Wissen über die Firma, Ihren Kontakten und Erfahrungswerten stellen diese Personen den Motor dar, der das Unternehmen am Laufen hält.

In nahezu allen Fällen ist es ein gravierender Trugschluss, wenn man glaubt, dass ein Unternehmen auch ohne Chef dauerhaft überlebensfähig ist. In einem optimierten Absicherungskonzept für die Firma sollte daher auch dem Ausfall von geschäftsrelevanten Entscheidern Rechnung getragen werden.

Tod im Familienunternehmen
Mit 45 Jahren ist Herr Mewes, Geschäftsführer eines mittelständischen Familienunternehmens aus dem Sauerland, völlig unerwartet an einem Schlaganfall verstorben. Als Sohn des alten Inhabers kannte Herr Mewes die Firma von klein auf. Seine eigenen Kinder jedoch sind mit 13 und 15 Jahren noch zu jung, um in seine Fußstapfen zu treten und auch sonst hatte sich zu diesem frühen Zeitpunkt niemand mit einer Nachfolgeregelung auseinandergesetzt. Die Führungsebene unter Herrn Mewes hatte bisher keinerlei Budgetverantwortung und kommt für eine Nachfolge nicht in Betracht. Auch die Schwestern des Verstorbenen, die alle betriebsfremd arbeiten, scheiden als Nachfolgerinnen für das Familienunternehmen aus. Dank der abgeschlossenen Risiko-Lebensversicherung, die die Firma für diesen Fall auf Herrn Mewes abgeschlossen hat, kann ein qualifizierter Ersatz gesucht werden. Als Interims-Geschäftsführer springt der 78-jährige Vater ein. Und auch wenn Kundenaufträge zurückgezogen wurden, können Liquiditätsengpässe, ein Verkauf des Familienunternehmens oder gar eine Insolvenz damit vorerst vermieden werden.

Diagnose Krebs
Letzte Woche war die Welt noch in Ordnung. Lediglich die zuletzt immer häufiger festgestellte Müdigkeit veranlasste Herrn Wagner zum Besuch des Hausarztes. Was als eine Routineuntersuchung geplant war, wird sein Leben und das der Firma, bei der er unter anderem auf Grund seiner Sprachkenntnisse als „Vertriebsleiter-Asia“ die Vertriebsbeziehungen nach China federführend vorantreibt, stark verändern. Die Diagnose der Blutuntersuchung lautet Leukämie. Auf Grund des fortgeschrittenen Krankheitsbildes wird Herr Wagner seine Tätigkeit, die vom persönlichen Kontakt vor Ort in China geprägt ist, vorerst so nicht aufrecht erhalten können. Die Firma hatte eine Versicherung gegen „schwere Krankheiten“ auf Herrn Wagner abgeschlossen. Auf Grund der Diagnose erhält sie nun die finanziellen Mittel, um einen qualifizierten Ersatz für Herrn Wagner, zunächst für die nächsten sechs bis zwölf Monate, zu suchen und vor Ort in China einzusetzen.

Schlüsselpersonen fallen längerfristig aus wegen:

  • Schweren Unfällen
  • Schweren Krankheiten

Schlüsselpersonen fallen endgültig aus wegen:

  • Tod (natürlicher Tod, aufgrund von Krankheit oder auch aufgrund von Unfall)

Kosten entstehen z.B. durch:

  • Ersatzperson muss gefunden und eingearbeitet werden
  • Verlust durch entgangene Aufträge
  • Laufende Kosten des Geschäftsbetriebs
  • Konventionalstrafen, weil z.B. Liefertermine nicht eingehalten werden können
  • Durch eine Absicherung gegen Tod oder schwere Krankheiten soll das Unternehmen vor dem längerfristigen oder gar endgültigen Ausfall eines oder mehrerer Mitarbeiter finanziell geschützt werden
  • Dazu schließt das Unternehmen auf das Leben einer oder mehrerer wichtiger Schlüsselpersonen eine Risiko-Lebens- oder Schwere-Krankheiten-Versicherung ab
  • Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer, Beitragszahler und Bezugsberechtigter der Versicherungssumme im Todes- und Erlebensfall zugleich

Folgende Krankheitsbilder/Ereignisse können versichert werden:

  • Tod
  • Herzinfarkt
  • Schlaganfall
  • Krebs
  • Bypass-Operation
  • Transplantation von Hauptorganen
  • Querschnittslähmung
  • Funktionsverlust von Gliedmaßen
  • Multiple Sklerose
  • Taubheit
  • Blindheit
  • Sprachverlust
  • Schwerer Unfall
  • etc.

Wenn der Versicherungsnehmer eine Kapitalgesellschaft ist:

  • Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
  • Die versicherte Person kann sowohl ein Arbeitnehmer als auch ein Vorstand einer AG oder ein Gesellschafter oder Geschäftsführer einer GmbH sein
  • Eventuell entstehende Rückkaufswerte müssen in der Bilanz aktiviert werden
  • Die fällige Versicherungsleistung ist eine Betriebseinnahme

Wenn der Versicherungsnehmer eine Personengesellschaft ist:
Variante I: Die versicherte Person ist ein Gesellschafter

  • Die Beiträge sind nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig
  • Eventuell bestehende Rückkaufswerte müssen nicht aktiviert werden
  • Die Versicherungsleistung ist keine Betriebseinnahme

Variante II: Die versicherte Person ist z.B. ein Arbeitnehmer

  • Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig
  • Eventuell bestehende Rückkaufswerte sind aktivierungspflichtig
  • Die Versicherungsleistung stellt eine Betriebseinnahme dar

Gezahlt wird die vertraglich festgelegte Versicherungssumme

Ein Angebot der

ARS Atrium Risk Solutions GmbH

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Kurzübersicht Schlüssel­kraft­versicherung

  • Schutz, wenn die Geschäftsführung oder eine Schlüsselfigur im Unternehmen langfristig oder komplett ausfällt
  • Sichert die finanziellen Folgen bei Tod und/oder schwerer Krankheit
  • Für Einzelpersonen oder Personengruppen Ihrer Firma